Testament & Nachlassplanung

Ein Testament sollte nicht erst im hohen Alter erstellt werden. Unerwartete Ereignisse können jederzeit eintreten. Mit einer rechtssicheren Nachlassplanung stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen übertragen wird und Ihre Angehörigen abgesichert sind.

Ich bin Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Erbrecht in Lüdenscheid und unterstütze Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und individuellen Nachlasskonzepten. Dabei berücksichtige ich nicht nur die erbrechtlichen Regelungen, sondern auch steuerliche Auswirkungen, damit Ihr Vermögen möglichst vollständig erhalten bleibt.

Warum ist eine frühzeitige Nachlassplanung sinnvoll?

Ohne eine individuelle Nachlassplanung gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch häufig nicht den persönlichen Vorstellungen der Erblasser. Gerade bei Patchworkfamilien, unverheirateten Paaren oder größeren Vermögen entstehen dadurch häufig unerwünschte Ergebnisse.

Eine frühzeitige Gestaltung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält. Gleichzeitig lassen sich viele spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden und steuerliche Freibeträge sinnvoll nutzen.

Gerade in dieser Situation ist anwaltliche Vertretung ratsam, weil bereits kleine Formulierungsfehler oder fehlende Regelungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können.

 

Wann sollte ich ein Testament erstellen?

Ein Testament empfiehlt sich immer dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht. Das betrifft insbesondere Ehepaare, Familien mit Kindern, Unternehmer sowie Personen mit Immobilien oder größerem Vermögen.

Auch Veränderungen im Leben sollten Anlass sein, ein bestehendes Testament zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise eine Heirat, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie.

Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob ein neues Testament erforderlich ist oder bestehende Regelungen angepasst werden sollten.

 

Welches Testament passt zu meiner persönlichen Situation?

Nicht jedes Testament eignet sich für jede familiäre oder wirtschaftliche Situation. Entscheidend ist, welche Ziele Sie verfolgen und welche Vermögenswerte vorhanden sind.

Ich berate Sie bei der Erstellung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten sowie Berliner Testamenten. Dabei berücksichtige ich auch Pflichtteilsrechte, steuerliche Folgen und mögliche spätere Konflikte innerhalb der Familie.

Mein Ziel ist eine Gestaltung, die rechtlich Bestand hat und langfristig zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.

 

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Nachlassplanung?

Viele Nachlässe bestehen heute aus Immobilien, Kapitalvermögen oder Unternehmensanteilen. Gerade Immobilien haben in den vergangenen Jahren erheblich an Wert gewonnen. Dadurch können Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer schneller anfallen, als viele Familien erwarten.

Durch meine Spezialisierung im Steuerrecht berücksichtige ich bereits bei der Nachlassplanung sämtliche steuerlichen Auswirkungen. Häufig lassen sich Freibeträge optimal nutzen und unnötige Steuerbelastungen vermeiden.

Praxisbeispiel:

Ein Ehepaar hat vor mehreren Jahrzehnten ein Mehrfamilienhaus erworben. Heute beträgt dessen Wert rund eine Million Euro. Ohne eine durchdachte Nachlassplanung kann ein erheblicher Teil des Vermögens durch Erbschaftsteuer verloren gehen. Mit einer rechtzeitigen Gestaltung lassen sich viele dieser Belastungen vermeiden oder deutlich reduzieren.

 

Berliner Testament oder Erbvertrag, welche Lösung ist sinnvoll?

Viele Ehepaare entscheiden sich für ein Berliner Testament. Diese Lösung ist jedoch nicht in jeder familiären oder wirtschaftlichen Situation sinnvoll. Häufig werden steuerliche Folgen, Pflichtteilsansprüche der Kinder und die spätere Bindungswirkung des Berliner Testaments unterschätzt.

Auch ein Erbvertrag kann die richtige Lösung sein, wenn verbindliche Vereinbarungen getroffen werden sollen oder mehrere Beteiligte abgesichert werden müssen.

Ich erläutere Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gestaltung und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die rechtlich und wirtschaftlich überzeugt.

Reicht ein handschriftliches Testament aus?

Ja. Ein eigenhändiges Testament ist grundsätzlich wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde. Dennoch führen Formfehler oder unklare Formulierungen häufig zu späteren Streitigkeiten.

Ja. Solange Sie testierfähig sind, können Sie Ihr Testament grundsätzlich jederzeit widerrufen oder neu errichten. Bei gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen gelten teilweise besondere Regelungen.

Nein. Ein handschriftliches Testament kann ausreichend sein. Je nach Vermögenssituation oder gewünschter Gestaltung kann eine notarielle Beurkundung jedoch sinnvoll sein.

Eine anwaltliche Beratung sorgt dafür, dass Ihr Testament rechtssicher formuliert wird und sowohl erbrechtliche als auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Dadurch lassen sich spätere Streitigkeiten und vermeidbare Steuerbelastungen häufig verhindern.

Im Falle von Familienzuwachs, einer Eheschließung, einer Scheidung, dem Erwerb einer Immobilie, der Begründung einer unternehmerischen Beteiligung oder einer wesentlichen Veränderung Ihres Vermögens sollten Sie mich umgehend kontaktieren, weil bestehende Regelungen häufig angepasst werden müssen. Bei unternehmerischen Beteiligungen können bereits gesellschaftsvertragliche Vorgaben eine Anpassung erforderlich machen.

Dr. Björn Jünemann
Dr. Björn Jünemann

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker begleite ich Nachlassabwicklungen zuverlässig und mit dem notwendigen Blick für die Interessen aller Beteiligten. Ich lege großen Wert auf eine verständliche Beratung, eine sorgfältige Gestaltung und Lösungen, die langfristig Bestand haben.

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In einem persönlichen Beratungsgespräch analysiere ich Ihre Situation, beantworte Ihre Fragen und zeige Ihnen die rechtlich und steuerlich sinnvollste Vorgehensweise auf. So schaffen Sie frühzeitig Klarheit und vermeiden vermeidbare Risiken.

Dr. Björn Jünemann